Schutz für Gesundheit

mit patentgeschützter Medizintechnik

Medizintechnik verbessert die Lebensqualität. Oftmals rettet sie Leben. Bis jedoch ein Produkt marktreif ist, haben Medizintechnikunternehmen nicht nur hohe Entwicklungskosten getätigt. Sie haben vor allem ihre Ideen und Innovationskraft investiert. Wird die daraus entstandene neue Anwendung in der Medizintechnik nicht durch Patente geschützt, zahlen sich diese Investitionen nicht aus. Es profitieren dann andere Marktteilnehmer von der Erfindung – ganz legal und ohne eigenen Aufwand.

Technische Schutzrechte wie Patente helfen Ihnen dabei, dies zu verhindern. Dabei kann durch eine kluge Formulierung der Schutzbereich eines Medizintechnikpatents so gestaltet werden, dass auch zukünftige Anwendungen Ihrer Erfindung abgedeckt sind, an die Sie jetzt vielleicht noch gar nicht denken. Beispielsweise kann die neue Gitterstruktur eines zerebralen Stents auch bei einem Corona-Stent funktionieren. Wenn der Patentschutz gleich mehr als eine Anwendung abdeckt – umso besser.


Patente für technologieübergreifende Medizinprodukte 

Gerade die Medizintechnik zeichnet sich häufig aus durch Erfindungen auf verschiedenen technischen Gebieten. Ein gängiges Beispiel ist die Verbindung von Computertechnik und Maschinenbau: Patentschutz ist nicht nur für die Maschine, sondern auch für die Software möglich, die diese Maschine steuert und regelt. Hier bietet es sich an, die Patentanmeldung gleichzeitig auf das Gebiet der Computertechnik und auf das des Maschinenbaus zu beziehen oder in anderen Fällen auch auf Elektrotechnik, Physik oder Chemie.

So wie in Ihren Entwicklerteams Ingenieure*innen und Fachmitarbeiter*innen verschiedener Disziplinen zusammenarbeiten, so kümmern sich bei uns Patentanwälte*innen mit unterschiedlicher technischer oder naturwissenschaftlicher Ausbildung um genau die Patentanmeldung, die Ihr Medizintechnikprodukt am besten schützt.
 

Medizintechnikpatente auch international denken

Einen technischen Vorsprung im internationalen Wettbewerb zu sichern, wird zunehmend schwieriger. Und dennoch kommen Medizintechnikunternehmen längst nicht mehr umhin, ihre Produkte auf globalen Märkten anzubieten. Patentschutz gerade für innovative Kernprodukte der Medizintechnik darf damit nicht an den Grenzen des Ursprungsmarktes halt machen. Vielmehr ist es wichtig, ein Medizintechnikpatent territorial so auszudehnen, dass es überall dort Schutz bietet, wo dieser von Nöten ist, und zugleich die territoriale Ausdehnung unter Kostengesichtspunkten im vernünftigen Rahmen zu halten.

Nicht jedes Medizintechnikpatent muss zwingend auch im Ausland durchgesetzt werden. Doch die abschreckende Wirkung von Medizintechnikpatenten im Ausland ist gerade in besonders wettbewerbsintensiven Marktsegmenten nicht zu unterschätzen.
 

Kein Patentschutz für medizinische Verfahren

Chirurgische und therapeutische Verfahren sind in der Regel vom Patentschutz ausgeschlossen. Das ist auch richtig. Denn sonst würde dem Ärzt*in die Anwendung eines medizinischen Verfahrens bei der Behandlung seiner Patienten unnötig erschwert. Produkte der Medizintechnik unterliegen dieser Einschränkung ausdrücklich nicht. Sie können sehr wohl durch entsprechende Patente geschützt werden – eine Option, die Sie für Ihr Produktportfolio in der Medizintechnik nutzen sollten.

Bei Unklarheiten darüber, inwieweit Ihre Entwicklung im Bereich der Medizintechnik schutzfähig ist, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.  Sie finden die Kontaktdaten unserer auf Medizintechnik spezialisierten Patentanwälte*innen auf dieser Seite.

Jochen Kilchert

Jochen Kilchert

Patentanwalt, Dipl.-Ing.

München

Dr. Ole Trinks

Patentanwalt, Dipl.-Phys.

Augsburg, München

Julian Würmser, LL.M.

Patentanwalt, Dipl.-Inf.

München