Unser erfahrenes Team gibt sich nicht mit dem ersten Eindruck zufrieden. Wir wollen Ihr Produkt durch Ihre Augen sehen, die maßgeblich waren für den Entwicklungs- und Designprozess. Somit stellen wir sicher, dass alle prägenden Merkmale Ihres Designs herausgestellt werden und den maximalen Schutz durch die Anmeldung erhalten. Dabei unterstützen wir Sie auch, Ihr Design durch detaillierte, aussagekräftige Abbildungen zu dokumentieren. Weil jedes Detail zählt. Hierzu steht Ihnen unser interdisziplinäres Team aus Juristen mit naturwissenschaftlicher und technischer Expertise zur Verfügung.
Für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Produktes verteidigen wir Ihr Design gegen Nachahmungen und Fälschungen. Dafür überprüfen wir auch Designeintragungen Ihrer Wettbewerber auf deren Rechtsgültigkeit. Zudem begleiten wir Sie bei der Lizenzierung oder Übertragung Ihres Designs. Unterstützt von unseren Fachleuten im Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrecht sichern wir Ihr Design aus allen relevanten Perspektiven.
Die wesentlichen Voraussetzungen für Designschutz sind „Neuheit“ und „Eigenart“, unabhängig von der Eintragung des Designs. Ein nicht eingetragenes nationales Design erkennt das deutsche Designrecht nicht an. Durch öffentliche Zugänglichmachung innerhalb der Europäischen Union entsteht jedoch ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster, welches 3 Jahre ab Veröffentlichung Schutz in der EU gewährt und damit auch in Deutschland. Die stärkere Position im Verletzungsverfahren bietet ungeschlagen das eingetragene Design, sowohl national als auch in der EU. Denn zum einen kann der Schutz eines eingetragenen Designs bis zu 25 Jahre ab dem Anmeldetag verlängert werden und zum anderen kann er sowohl vorsätzlichen Nachahmungen als auch unabhängigen Entwicklung eines ähnlichen Designs entgegengehalten werden, losgelöst von der Produktkategorie des angemeldeten Designs.
Designschutz ist grundsätzlich territorial. Wir beraten Sie zur passenden Strategie für nationale, europäische oder internationale Designanmeldungen, abgestimmt auf Ihre Geschäftsziele. Durch das Haager Abkommen wirkt eine internationale Eintragung eines Designs in den Mitgliedsländern so, als sei das Design direkt dort eingetragen worden.
Die strategische Kombination von Schutzrechten erhöht die Hürden für Nachahmer und andere Verletzer. Wenn ein Schutzrecht versagt, greift ein anderes ein. Designschutz und Patentschutz arbeiten dabei Hand in Hand, indem das Patent die technische Funktion des Erzeugnisses schützt und das eingetragene Design die äußere Erscheinungsform absichert. Genauso kann es für den Schutz der dreidimensionalen Erscheinungsform eines Produktes im Einzelfall sinnvoll sein, sowohl ein Design als auch eine 3D-Marke anzumelden. Ebenfalls können Logos als Design und Marke geschützt werden, sofern auch sie die jeweiligen Schutzvoraussetzungen erfüllen. Angepasst an Ihr individuelles Produkt beraten wir Sie bei der Kombination und der zeitlichen Reihenfolge in Betracht kommender Schutzrechte.