Alles nur geklaut?

Schöpferische Leistungen gegen unberechtigte Verwertung sichern

Das Internet stellt die Rechte von Urhebern*innen tagtäglich auf die Probe. Ein geteiltes Bild hier, eine gestreamte Filmsequenz oder ein kopierter Textbaustein dort – im Zweifel rechtlich geschützten Content zu verbreiten, war nie leichter. Daher nehmen Gesetzgeber*innen und Rechtsprechung vermehrt auch Portalbetreiber*innen und Social-Media-Plattformen in die Pflicht.

Das Urheberrecht legt im Grundsatz fest, dass geistige Schöpfungen unterschiedlichster Art – Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst wie Bücher, Aufsätze, Musikstücke, Bilder, Zeichnungen, Pläne, Fotos, Filme, Bauwerke oder auch Computerprogramme – gegen unberechtigtes Kopieren oder Verwerten geschützt sind. Diesen Schutz zu bestimmen, ihn zu verteidigen und von Rechteverletzern*innen Schadensersatz zu erlangen, gehört zu den Aufgaben unserer Urheberrechtsexperten.

Unsere Anwälte*innen unterstützen Urheber*innen aus den verschiedensten Bereichen dabei, ihre schöpferischen Leistungen gegen unberechtigtes Verwenden und Kopieren zu sichern. Zu unseren Mandanten zählen Verleger*innen und Autoren*innen, Komponisten*innen und Musiker*innen, Agenturen und Grafiker*innen ebenso wie Architekten*innen und Künstler*innen, die wir seit vielen Jahren erfolgreich vertreten.

Insbesondere im Bereich der Neuen Medien verbinden wir unser Know-how im Urheberrecht mit tiefgreifenden Kenntnissen im Presserecht, Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Online-Recht und Datenschutzrecht.