Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen und wachsender sicherheitspolitischer Herausforderungen in Deutschland und Europa ist der Schutz und die Weiterentwicklung moderner Verteidigungstechnologien von zentraler Bedeutung.
Das Zusammenspiel verschiedener Technologiebereiche ist ein Innovationstreiber. Jeder Mandant ist einzigartig und bedarf deshalb eines abgestimmten Teams. Bei Meissner Bolte arbeiten Experten aus den Bereichen künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Elektrifizierung, Leichtbau und alternative Antriebssysteme mandantenspezifisch zusammen, um Erfindungen zu schützen und Innovationen abzusichern.
Innovationen im Verteidigungsbereich unterliegen oftmals strengen Geheimhaltungspflichten. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft solche Patente in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung. Patentanmeldungen mit Geheimhaltungsbedarf werden dem sogenannten „Büro 99“ zugeleitet, das für die Verwaltung von Erfindungen zuständig ist, die als Staatsgeheimnis eingestuft werden.
Patente, die als Staatsgeheimnis gelten, dürfen nicht veröffentlicht werden, und Auslandsanmeldungen sind nur mit Zustimmung der zuständigen obersten Bundesbehörde zulässig. Unsere Kanzlei verfügt über die notwendige Zulassung und Expertise, um Mandanten bei der Anmeldung und Verwaltung solcher geheimhaltungsbedürftigen Patente umfassend zu beraten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Kenntnis der Geheimschutzverfahren bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung:
Zudem verfügt Meissner Bolte über ein internationales Netzwerk spezialisierter Kanzleien, die über entsprechende Geheimhaltungszulassungen verfügen. Somit gewährleisten wir die rechtskonforme und geschützte Anmeldung Ihrer sicherheitsrelevanten Innovationen weltweit.
Wenn Sie Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung Ihrer verteidigungsrelevanten Innovationen benötigen oder Fragen zu den Geheimschutzverfahren haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.