3D-Druck

Patentschutz in drei Dimensionen

Patentschutz im 3D-Druck - Die Herstellung von Produkten durch 3D-Druck, allgemein als additive Fertigung bezeichnet, hat längst Serienreife erlangt. Mittlerweile werden nicht nur einfache Kunststoffteile schichtweise im 3D-Druckverfahren aufgebaut, sondern insbesondere komplexe Bauteile wie Turbinenschaufeln oder medizinische Prothesen. Selbst Schmuck aus Edelmetallen kann durch additive Methoden hergestellt werden. Neue Materialien und verbesserte Ideen zur Verfahrensführung bieten Raum für vielfältige Innovationen, die schützenswert sind.

Im Wesentlichen sind drei Dimensionen des 3D-Drucks zu unterscheiden, die für die richtige Schutzrechtsstrategie zu beachten sind.
 

Schutz für das Produkt

Das mit dem 3D-Druckverfahren hergestellte Produkt kann patentrechtlichen Schutz genießen. Die additive Fertigung ermöglicht es beispielsweise, lastoptimierte Leichtbauteile zu erzeugen. Diese unterscheiden sich von bisher bekannten Bauteilen und erfüllen so die Kriterien für eine patentrechtlich zu schützende Innovation.
 

Schutz für das Herstellungsverfahren

Die Technologie der additiven Fertigung wird ständig weiterentwickelt. Insbesondere die Verfahrenstechnik steht im Fokus, denn bislang ist die Produktion von 3D-Druck-Bauteilen noch vergleichsweise langsam und teuer. Eine Serienfertigung lohnt nur bei kleinen Stückzahlen und hochkomplexen Bauteilen, die sich auf andere Weise nicht herstellen lassen.

Die einzelnen Schritte eines neuartigen 3D-Druckverfahrens könnten durch ein Patent geschützt werden. Eine Besonderheit beim Patentschutz von Herstellungsverfahren ist, dass damit auch das mit diesem Verfahren produzierte Bauteil eigenständigen Schutz genießt. Der Patentschutz für das Herstellungsverfahren lässt sich also nicht umgehen, in dem die Produktion des Bauteils, das mit dem patentschützten Verfahren hergestellt wird, ins Ausland verlegt, das Bauteil dann aber im Inland verkauft wird.
 

Schutz für die Druckvorlage

Voraussetzung für die additive Fertigung ist eine Druckvorlage in Form eines virtuellen Modells des zu druckenden Bauteils. Diese Druckvorlagen können auf dem digitalen Weg schnell verbreitet und so vielfach an verschiedenen Orten für die Herstellung von Bauteilen genutzt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Druckvorlagen eigenständig als Patent geschützt werden können. Bislang gibt es dazu keine einschlägige Rechtsprechung, aber die Tendenz könnte in Zukunft dahingehen, Druckvorlagen eigenständigen Patentschutz zu gewähren. Inhaber eines Patents für eine Druckvorlage könnten dann gegen die Verbreitung der zugehörigen CAD-Datei selbst vorgehen.

Alle drei Fälle gilt es jedenfalls schon bei der Ausarbeitung der 3D-Druck-Patentanmeldung zu berücksichtigen. Wie beim 3D-Druck besteht eine gute Schutzrechtsstrategie, die neben einer technisch versiert ausgearbeiteten Patentanmeldung auch andere Rechtsinstrumente (z.B. Designrecht, Markenrecht, Know-How- und Geheimnisschutz) berücksichtigt, aus vielen aufeinander aufbauenden Schichten. Unsere spezialisierten Patentanwältinnen und Patentanwälte stimmen mit Ihnen gerne eine solche additive Schutzrechtsstrategie ab, die Ihre wirtschaftlichen Ziele im Blick hat.

Übrigens: Die oft gestellte Frage – „3D-Druck - warum ein Patent? Reicht nicht ein Gebrauchsmuster?“ beantwortet sich schnell. Weil gerade bei der additiven Fertigung auch ein Schutz für das Herstellungsverfahren relevant ist, ist das Patentrecht das Mittel der Wahl, denn mit einem Gebrauchsmuster können Verfahren nicht unter Schutz gestellt werden. Das ist dem Patent vorbehalten.

Florian Meyer

Patentanwalt, Dipl.-Ing.

München