Dubiose Zahlungsaufforderungen

Auch im Jahr 2016 geht die Praxis, dass Anmelder, Marken- und Patentinhaber dubiose Zahlungsaufforderungen erhalten weiter. Die Masche ist meist die gleiche. Der Anmelder oder Inhaber einer Marke oder eines Patents wird unmittelbar nach der Veröffentlichung seiner Anmeldung oder seines Schutzrechts von einer Organisation angeschrieben. Das jeweilige Schreiben weist darauf hin, dass dringend eine Zahlung in der einen oder anderen Sache notwendig ist und ein Rechtsverlust droht. Häufig enthalten die Schreiben detaillierte Angaben über die Anmeldung oder das Schutzrecht, die den öffentlichen Registern der Ämter (DPMA, EPA, WIPO, EuIPO) entnommen sind. Weiterhin sind die Namen der jeweiligen Organisation und die Aufmachung der Schreiben so gewählt, dass der Eindruckt vermittelt wird, dass es sich um eine offizielle Organisation, beispielsweise ein Amt handelt.
 

Ein Übersicht entsprechender Anschreiben finden Sie hier:

Wir raten Ihnen entsprechende Zahlungsaufforderungen sorgfältig zur prüfen. Soweit Sie eine hochgradig ähnliche Zahlungsaufforderung auf den oben angeführten Seiten finden, können Sie diese getrost ignorieren. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Rechts- oder Patentwalt zur weiteren Prüfung der Angelegenheit.