Pressemitteilung

Ein Jahr Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht

Ein Jahr Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht: Fluch oder Segen für Deutschlands Wirtschaft?

 

Pressemitteilung, 01.06.2024

Vor einem Jahr ging das mit Spannung erwartete EPG als einheitliches Gericht für 17 EU-Mitgliedstaaten an den Start – darunter die Schwergewichte Deutschland, Frankreich und Italien. Die durch das EPG angestrebte Harmonisierung der Rechtsprechung und erhöhte Rechtssicherheit zielen darauf ab, allen Marktteilnehmern ein größeres Maß an Vorhersehbarkeit zu bieten und Investitionen in der EU abzusichern. Im Verbund mit dem ebenfalls neu geschaffenen Einheitspatent sollen die Rechtsdurchsetzung und Administration von Patenten im Bereich der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vereinfacht werden.

Konnte das neue EU-Patentsystem diesen Ansprüchen gerecht werden? Wer profitiert und wem bringt es Nachteile? „Die wichtigste Neuerung des Einheitlichen Patentgerichts ist, dass Unternehmen ihre Patente in 17 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nun vor einem einzigen Gericht zentral durchsetzen können“, erläutert Tilman Pfrang von der IP-Kanzlei Meissner Bolte. „Das ist ein enormer Vorteil zur vorherigen Situation, als europäische Patente in jedem Land einzeln durchgesetzt werden mussten – ein kostspieliges und zeitraubendes Unterfangen.“

Mit dem EPG sollten mittelständische Unternehmen gestärkt werden, die bisher vor den immensen Kosten einer EU-weiten Durchsetzung ihrer europäischen Patente zurückschreckten. Allerdings nutzen bisher vor allem Großkonzerne aus dem EU-Ausland aktiv die Möglichkeiten des EPG. „Das dürfte daran liegen, dass mittelständische Unternehmen abwarten, wie sich die Rechtsprechung des EPG entwickelt und wie die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gericht sind. Eine durchaus nachvollziehbare Position, vor allem, wenn die finanziellen Ressourcen für einen Patentstreit gebunden sind“, meint Tilman Pfrang. 

Anders ist die Lage beim Einheitspatent, neben dem EPG die zweite Säule des neuen EU-Patentsystems. „Viele mittelständische Mandanten entscheiden sich nach der Erteilung eines europäischen Patents bewusst für das Einheitspatent und nutzen dieses als neues Werkzeug in ihrer IP-Toolbox. Eine ähnliche Entwicklung sehen wir auch bei der Nutzung der Opt-out Option, durch die klassische europäische Patente der Zuständigkeit des EPG entzogen werden können. Nur rund 30 Prozent unserer Mandanten haben bisher davon Gebrauch gemacht. Die Mehrheit vertraut ihre klassischen europäischen Patente der Jurisdiktion des EPG an, was ein Indiz für die Akzeptanz des neuen Systems ist“, so Tilman Pfrang.

Ein Kritikpunkt am EPG ist allerdings, dass die Gerichtskosten zwar geringer sind im Vergleich zu deutschen Gerichten, die potenziell zu erstattenden Kosten jedoch deutlich höher. An einem deutschen Gericht lassen sich Prozesskosten dank Vergütungstabellen gut vorhersehen. Beim EPG liegt die Erstattung der Anwaltsgebühren hingegen im Ermessen des Gerichts - ein Unsicherheitsfaktor, der durch die Einführung einer Maximalgrenze für die Kostenerstattung abgemildert ist. 

„Die Reichweite der Patentverletzungsurteile ist im Fall eines Sieges vor Gericht ein enormer Vorteil – ab 1. September 2024 sogar 18 EU-Mitgliedstaaten mit Rumänien als Neuzuwachs. Ein Vorgehen vor dem EPG kann jedoch vor allem für kleinere Firmen auf Grund der Komplexität der Verfahren und der Kostenerstattung ein erhebliches finanzielles Risiko bergen“, so Andreas Kabisch von der IP-Kanzlei Meissner Bolte. „Eine durchdachte Strategie verbunden mit einer fundierten Einschätzung der Erfolgsaussichten macht das Risiko in der Regel überschaubar – ganz ohne Risiko geht es aber in Patentsachen leider selten.“

„Ob kleine oder große Unternehmen – man muss eine Strategie für Verfahren vor dem EPG haben“, rät Andreas Kabisch. „Insbesondere, da sich im ersten Jahr klar gezeigt hat, in welchem Tempo das Einheitliche Patentgericht entscheidet. Der Zeitdruck ist aufgrund kurzer Fristen enorm und erfordert ein eingespieltes Team aus Rechts- und Patentanwälten. Die hohe Dynamik und komplexen Regeln der Verfahren sowie die im Entstehen begriffene Rechtsprechung sind eine Herausforderung für jede Kanzlei, bieten aber auch die einmalige Chance, auf die Entwicklung eines neuen Rechtssystems von Anfang an aktiv Einfluss zu nehmen. Für ambitionierte Anwälte und Anwältinnen ein Glücksfall!“