Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass die Deutsche Telekom dem britischen Patentverwerter Showrunner keinen Schadensersatz zahlen muss. Das Patent des britischen Unternehmens Showrunner sei durch die Tethering-Funktion des Mobilfunknetzes der Deutschen Telekom nicht verletzt worden, so die Richter. Federführend vertreten die beiden Meissner Bolte Partner Dr. Tobias Wuttke (Rechtsanwalt) und Gernot Schröer (Patentanwalt) das Bonner Mobilfunkunternehmen.
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