Die Bedeutung eines gewerblichen Schutzrechtes erschöpft sich nicht in seiner Erteilung oder Eintragung. Dass Ihr Patent im Patentblatt veröffentlicht ist, Sie die Urkunde für Ihre Marke in Händen halten oder Ihr Design registriert worden ist, hilft wenig, wenn es nicht gelingt, das in Ihrem gewerblichen Schutzrecht staatlich verbriefte Monopol auch vor Gericht durchzusetzen. Erst im Prozess zeigen sich der praktische Nutzen und der monetäre Vorteil des gewerblichen Schutzrechtes für seinen Inhaber*in als Wettbewerbsinstrument.
Unser Litigation-Team aus erfahrenen Rechtsanwälten*innen und Patentanwälten*innen bündelt juristische Exzellenz und technische Expertise, um Ihr Unternehmen in Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren erfolgreich zu vertreten. Dabei übernehmen wir auf Seiten von Inhabern*innen von gewerblichen Schutzrechten die Verteidigung gegen Angriffe auf Patente, Marken und Designs, gehen aber auch aktiv gegen Marken- und Patentverletzer vor.
Bei Gefahr im Verzug setzen wir auf die bewährten Mittel der Grenzbeschlagnahme und des Verfahrens zur einstweiligen Verfügung, um Ihnen kurzfristig zu Ihrem Recht zu verhelfen.