Einheitliches Patentgericht (UPC)

Entdecken Sie neue Möglichkeiten für Ihr europäisches Patentportfolio

Das Einheitspatent (UP) und das Einheitliche Patentgericht (UPC) sind seit 1. Juni 2023 aktiv. Das neue System soll das Handling von Patentschutz und Patentstreitigkeiten in Verfahren innerhalb der Europäischen Union (EU) schneller, einfacher und kostengünstiger machen.

Einheitlicher Patentschutz ist in den 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten möglich, darunter wirtschaftliche Schwergewichte, wie Deutschland, Frankreich und Italien. In diesen Staaten ist das UPC nun für Streitigkeiten zuständig - es sei denn, der Patentinhaber hat ein Opt-out beantragt. Für Einheitspatente ist das UPC ausschließlich zuständig.

Das gemeinsame Gebiet der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten deckt den größten Teil der EU ab. Das neue System ist für die große Mehrheit der europäischen Patentvalidierungen und Patentstreitigkeiten anwendbar. Das bedeutet, dass das Einheitspatent und das UPC-System für die Inhaber:innen europäischer Patente attraktiv sind und neue strategische Möglichkeiten bieten.

 

Inhaber eines europäischen Patentportfolios müssen prüfen:

  • Welche ihrer bestehenden europäischen Patente sollten Gegenstand eines Opt-Out sein?
  • Welche ihrer anhängigen europäischen Patentanmeldungen sollten "traditionell validiert" und für welche sollte Schutz über ein Einheitspatent angestrebt werden?
  • Welche europäischen Patente ihrer Mitbewerber schränken ihre Aktivitäten ein?

Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse

Unsere Experten bei Meissner Bolte waren intensiv in den Entwicklungsprozess des neuen Systems eingebunden. Einige von uns, insbesondere Dr. Eugen Popp in seiner früheren Funktion als Präsident der deutschen Patentanwaltskammer, waren bereits dabei, als in der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe für ein Einheitliches Patentgerichtsabkommen erarbeitet wurden. Wir freuen uns daher, unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Einheitspatent und den UPC unterstützen zu können. Wir haben eine Taskforce von Anwälten mit besonderer Sachkenntnis in UP/UPC-Angelegenheiten etabliert, um Ihre Fragen zu beantworten. Bitte kontaktieren Sie uns

Weitere Einzelheiten und Auswirkungen

Das Einheitspatent in aller Kürze

Einheitliches Patentgericht

Opt-out

Überprüfen Sie die Eigentumsverhältnisse jedes Europäischen Patents oder jeder Patentanmeldung und informieren Sie Ihren eingetragenen Vertreter.

Was sollten Sie tun, um ein Einheitspatent zu erlangen?

Doppelschutz durch deutsche und europäische Patente

Die neusten UPC Nachrichten und Veranstaltungen

  • Folgen Sie uns auf LinkedIn, um regelmäßige Updates zu diesem Thema und Einladungen zu unseren Veranstaltungen zu erhalten.
  • Es geht los: Am 1. Juni ist das Einheitspatentsystems in Kraft getreten.
  • OPT OUT Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht am 1. Juni 2023 wird das UPC automatisch für alle bereits bestehenden europäischen Patente, europäischen Patentanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate zuständig, es sei denn, diese werden durch eine Opt-Out Erklärung der ausschließlichen Zuständigkeit des UPC entzogen. Die Opt-Out Erklärung kann beim UPC eingereicht werden. Durch die Opt-Out Erklärung bleibt das jeweilige Schutzrecht im herkömmlichen System, so dass, wie gehabt, nur die nationalen Gerichte zuständig sind. Für wirksam aus der UPC-Zuständigkeit herausgenommene Schutzrechte ändert sich also nichts. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer auf Sie abgestimmten IP-Strategie mit Blick auf das neue System.

 

 

 

 

Kontaktformular

Jahresgebühren-Vergleichsrechner

Der geringere Verwaltungsaufwand für die Zahlung von Jahresgebühren für ein einziges Einheitspatent ist nur einer von vielen Vorteilen des neuen Systems. Da jedoch nicht jedes Land des EPÜ an dem System teilnimmt, lohnt es sich, die finanziellen und administrativen Vorteile sorgfältig zu bewerten. Mit dem Jahresgebühren-Vergleichsrechner von Meissner Bolte können Sie die Jahresgebühren für das neue Einheitspatent (und zusätzlicher nationaler Patente, falls gewünscht) und das Bündel der nationalen Teile eines europäischen Patents leicht vergleichen.

Patenterteilung im Jahr

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