Einheitliches Patentgericht (UPC)

Entdecken Sie neue Möglichkeiten für Ihr europäisches Patentportfolio

Das Einheitspatent (UP) und das Einheitliche Patentgericht (UPC) stehen endlich in den Startlöchern. Das neue System soll das Handling von Patentschutz und Patentstreitigkeiten in Verfahren innerhalb der Europäischen Union (EU) schneller, einfacher und kostengünstiger machen.

Einheitspatentschutz ist in 17 der EU-Mitgliedstaaten möglich, darunter wirtschaftliche Schwergewichte, wie Deutschland, Frankreich und Italien. In diesen Staaten ist das UPC für alle Streitigkeiten ausschließlich zuständig - es sei denn, der Patentinhaber hat ein Opt-out beantragt.

Das gemeinsame Gebiet der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten deckt den größten Teil der EU ab. Das neue System ist für die große Mehrheit der europäischen Patentvalidierungen und Patentstreitigkeiten anwendbar. Das bedeutet, dass das neue Einheitspatent und das UPC-System für die Inhaber europäischer Patente attraktiv sind und neue strategische Möglichkeiten bieten.

 

Für Inhaber eines europäischen Patentportfolios sollten mehrere Punkte auf der "To-do"-Liste stehen:

  • Sie sollten eine Strategie für Ihre bestehenden europäischen Patente entwickeln - welche sollten Gegenstand des Opt-Out sein?
  • Sie sollten eine Strategie für Ihre anhängigen europäischen Patentanmeldungen entwickeln - welche sollten "traditionell validiert" und für welche sollte Schutz über ein Einheitspatent angestrebt werden?
  • Sie sollten eine Strategie für den Umgang mit den europäischen Patenten Ihrer Mitbewerber entwickeln - welche europäischen Patente schränken Ihre Aktivitäten ein?

Finden Sie die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse

Unsere Experten bei Meissner Bolte waren intensiv in den Entwicklungsprozess des neuen Systems eingebunden. Einige von uns, insbesondere Dr. Eugen Popp in seiner früheren Funktion als Präsident der deutschen Patentanwaltskammer, waren bereits dabei, als in der Europäischen Kommission die ersten Entwürfe für ein Einheitliches Patentgerichtsabkommen erarbeitet wurden. Wir freuen uns daher darauf, unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Einheitspatent und den UPC unterstützen zu können. In naher Zukunft müssen schwierige und weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Wir haben eine Taskforce von Anwälten mit besonderer Sachkenntnis in UP/UPC-Angelegenheiten etabliert, um Ihre Fragen zu beantworten. Bitte kontaktieren Sie uns:
 

Weitere Einzelheiten und Auswirkungen

Das Einheitspatent in aller Kürze

Einheitliches Patentgericht

Opt-out

Überprüfen Sie die Eigentumsverhältnisse jedes Europäischen Patents oder jeder Patentanmeldung und informieren Sie Ihren eingetragenen Vertreter.

Werden Sie ein früher Wegbereiter - Sichern Sie sich Ihr Einheitspatent zum frühestmöglichen Zeitpunkt und beginnen Sie, das neue System vom ersten Tag an zu beeinflusse

Frühzeitiger Antrag auf einheitliche Wirkung

Doppelschutz durch deutsche und europäische Patente

Die neusten UPC Nachrichten und Veranstaltungen

  • Folgen Sie uns auf  LinkedIn, um regelmäßige Updates zu diesem Thema und Einladungen zu unseren Veranstaltungen zu erhalten.
  • BREAKING NEWS! -  28.04.2022 - EuGH unterstreicht Notwendigkeit eines wirksamen Unterlassungsanspruchs für Patente. Lesen Sie mehr über den Hintergrund und die Entscheidung.
  • OPT OUT - Der Countdown läuft. Voraussichtlich am 1. Juni 2023 wird das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht (engl. UPC – Unified Patent Court) in Kraft treten. Am Tag des Inkrafttretens wird das UPC automatisch für alle bereits bestehenden europäischen Patente, europäischen Patentanmeldungen und ergänzende Schutzzertifikate zuständig, es sei denn, diese werden durch eine Opt-Out Erklärung der ausschließlichen Zuständigkeit des UPC entzogen. Die Opt-Out Erklärung kann voraussichtlich ab dem 1. März 2023 mit Beginn der Sunrise Period beim UPC eingereicht werden. Durch die Opt-Out Erklärung bleibt das jeweilige Schutzrecht im herkömmlichen System, so dass, wie gehabt, nur die nationalen Gerichte zuständig sind. Für wirksam aus der UPC-Zuständigkeit herausgenommene Schutzrechte ändert sich also nichts. Ein Opt-Out kann auch noch nach Ablauf der Sunrise Period erklärt werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich einer auf Sie abgestimmten IP-Strategie mit Blick auf das neue System.


     

 

 

 

Kontaktformular

Jahresgebühren-Vergleichsrechner

Der geringere Verwaltungsaufwand für die Zahlung von Jahresgebühren für ein einziges Einheitspatent ist nur einer von vielen Vorteilen des neuen Systems. Da jedoch nicht jedes Land des EPÜ an dem System teilnimmt, lohnt es sich, die finanziellen und administrativen Vorteile sorgfältig zu bewerten. Mit dem Jahresgebühren-Vergleichsrechner von Meissner Bolte können Sie die Jahresgebühren für das neue Einheitspatent (und zusätzlicher nationaler Patente, falls gewünscht) und das Bündel der nationalen Teile eines europäischen Patents leicht vergleichen.

Patenterteilung im Jahr

Auswahl der Länder

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