Was sich ab 2025 ändert

Reparaturklausel im neuen EU-Designrecht

Jeannette Lewandowski
Rechtsanwältin, LL.M.
München

Reparaturklausel im neuen EU-Designrecht – Was sich ab 2025 ändert

Im Rahmen ihrer Designrechtsreform hat die EU einige weitreichende Neuregelungen auf den Weg gebracht (siehe hierzu "EU-Designrechtsform" von Nicole Vossius). Neben Erleichterungen bei Sammelanmeldungen, der Neuaufnahme fluider und dynamischer Gestaltungsmerkmale sowie einer drastischen Gebührenanhebung bringt eine weitere Regelung erhebliche Auswirkungen für Hersteller, Ersatzteilanbieter und Verbraucher mit sich: Im Zentrum der Designrechtsreform steht die sogenannte Reparaturklausel, die den Designschutz für sichtbare Ersatzteile deutlich einschränkt – mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und Reparaturen nachhaltiger und erschwinglicher zu machen.


Hintergrund der Reform

Was regelt die neue Reparaturklausel?

Zum zeitlichen Anwendungsbereich

Übergangsregelung: Schutz bleibt vorerst bestehen

Auswirkungen für Unternehmen und Verbraucher

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