Im Rahmen ihrer Designrechtsreform hat die EU einige weitreichende Neuregelungen auf den Weg gebracht (siehe hierzu "EU-Designrechtsform" von Nicole Vossius). Neben Erleichterungen bei Sammelanmeldungen, der Neuaufnahme fluider und dynamischer Gestaltungsmerkmale sowie einer drastischen Gebührenanhebung bringt eine weitere Regelung erhebliche Auswirkungen für Hersteller, Ersatzteilanbieter und Verbraucher mit sich: Im Zentrum der Designrechtsreform steht die sogenannte Reparaturklausel, die den Designschutz für sichtbare Ersatzteile deutlich einschränkt – mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und Reparaturen nachhaltiger und erschwinglicher zu machen.
Sollten Sie zur Reparaturklausel im neuen EU-Designrecht Fragen haben, unterstützt Sie das Marken- und Designrechtsteam von Meissner Bolte gern. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an mail@ mb.de