Seit der Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) im Jahr 2023 können Patentanwälte mit entsprechender Zusatzqualifikation ihre Mandanten eigenständig vor dem EPG vertreten – ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Mit dem European Patent Litigation Certificate (EPLC) erwerben Sie genau diese Qualifikation.