Ab dem 01.05.2025

Neue EU-Designrechtsreform 2025

EU-Designrechtsreform 2025 – was sich jetzt ändert

Wichtige Neuerungen ab dem 1. Mai 2025 

Bereits im Oktober 2024 hat die EU eine umfassende Reform des europäischen Designrechts beschlossen. Die bisherige Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) wurde durch die neue Verordnung über Unionsgeschmacksmuster (UGV) ersetzt. Ebenfalls wurde die bisherige Designrechtsrichtlinie überarbeitet. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten diese neuen Regelungen zuerst noch umsetzen, damit die Änderungen Anwendung finden können. Ziel der Reform ist es, das EU-Designrecht an die Anforderungen des  digitalen Zeitalters anzupassen, die Designanmeldungen günstiger zu machen – insbesondere für mittelständische oder kleinere Unternehmen - und das Verfahren zur Registrierung von Designs zu vereinfachen.

Die EU hat zur Umsetzung der UGV einen Fahrplan festgelegt, der in zwei Phasen unterteilt ist: 

  • Bereits seit dem 1. Mai 2025 kommen einige Bestimmungen der UGV zur Anwendung, 
  • während weitere Vorschriften erst ab Juli 2026 in Kraft treten sollen. 

Im Folgenden finden Sie die wesentlichsten Neuerungen, die ab dem 1. Mai 2025 in Kraft treten:

Anmeldung von Unionsgeschmacksmustern nur noch über das EUIPO

Erleichterungen bei Sammelanmeldungen

Erweiterung des Schutzbereichs nach der Anmeldung

Schutz vor Verletzungen durch 3D-Druck

Neue Transitregelung

Neues Kennzeichnungssymbol „D im Kreis“

Änderung der Gebührenordnung

Unser Marken- und Designteam klärt Sie über die Reform auf

Sollten Sie zum neuen EU-Designrecht Fragen haben, unterstützt Sie das Marken- und Designrechtsteam von Meissner Bolte hierbei gern.