Bereits im Oktober 2024 hat die EU eine umfassende Reform des europäischen Designrechts beschlossen. Die bisherige Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) wurde durch die neue Verordnung über Unionsgeschmacksmuster (UGV) ersetzt. Ebenfalls wurde die bisherige Designrechtsrichtlinie überarbeitet. Allerdings müssen die Mitgliedsstaaten diese neuen Regelungen zuerst noch umsetzen, damit die Änderungen Anwendung finden können. Ziel der Reform ist es, das EU-Designrecht an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen, die Designanmeldungen günstiger zu machen – insbesondere für mittelständische oder kleinere Unternehmen - und das Verfahren zur Registrierung von Designs zu vereinfachen.
Die EU hat zur Umsetzung der UGV einen Fahrplan festgelegt, der in zwei Phasen unterteilt ist:
Sollten Sie zum neuen EU-Designrecht Fragen haben, unterstützt Sie das Marken- und Designrechtsteam von Meissner Bolte hierbei gern.