Originell und Original: Anerkennung für Ihre Ideen
Die Gestaltung eines Produkts ist mehr als eine ästhetische Entscheidung. Sie prägt die Wahrnehmung durch Kunden, schafft einen Wiedererkennungswert und trägt zur Identität eines Unternehmens bei. Gerade in innovationsgetriebenen Märkten kann ein unverwechselbares Design einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen. Ein Design anzumelden und rechtlich abzusichern, schafft die Grundlage dafür, kreative Leistungen vor Nachahmung zu schützen. Damit wird ihr Wert langfristig wirtschaftlich gesichert.
Die Anwälte von Meissner Bolte begleiten Unternehmen bei allen Fragen rund um den Designschutz. Wir verstehen, dass hinter jedem Design Ideen, Entwicklungsarbeit und unternehmerische Investitionen stehen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Produkt und seinen Gestaltungsprozess zu verstehen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Schutzstrategien, die die prägenden Merkmale Ihres Designs herausarbeiten und bestmöglich absichern. Ob Verpackung, technisches Erzeugnis, grafische Gestaltung, Softwareoberfläche oder App-Design – unser interdisziplinäres Team verbindet juristische mit technischer und/oder naturwissenschaftlicher Expertise. So schaffen wir für Ihre Innovation den passenden Schutz. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung, Verteidigung und wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Designrechte sowie bei der strategischen Kombination mit weiteren Schutzrechten.
Sie möchten ein Design anmelden, bestehende Designrechte absichern oder eine internationale Schutzstrategie entwickeln? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrem Produkt, Ihren Märkten und Ihren unternehmerischen Zielen passt und die Einzigartigkeit Ihrer Gestaltung langfristig schützt.
Mit einer Designanmeldung sichern Sie die äußere Erscheinungsform Ihres Produkts rechtlich ab. Dadurch können Sie Nachahmungen leichter verhindern und die wirtschaftliche Verwertung Ihrer kreativen Leistungen stärken.
Designschutz ist grundsätzlich territorial. Je nach Geschäftsmodell können nationale, europäische oder internationale Designanmeldungen sinnvoll sein. Durch internationale Schutzsysteme kann der Schutz auf mehrere Länder ausgeweitet werden.
Voraussetzungen für Designschutz sind Neuheit und Eigenart. Sie gelten unabhängig davon, ob ein Design eingetragen ist. In der EU und damit auch in Deutschland entsteht bei Öffentlichmachung eines Designs ein nicht eingetragenes Unionsgeschmacksmuster. Es wird von da an drei Jahre lang geschützt. Die stärkere Position im Verletzungsverfahren bietet aber das eingetragene Design, sowohl national als auch in der EU. Dessen Schutz kann bis zu 25 Jahre ab dem Anmeldetag verlängert werden. Außerdem schützt er vor vorsätzlichen Nachahmungen sowie vor unabhängigen Entwicklungen ähnlicher Designs. Das gilt losgelöst von der Produktkategorie des angemeldeten Designs.