Fairplay als Erfolgsfaktor im Geschäftsleben
Ein fairer Wettbewerb schafft Vertrauen, stärkt Märkte und schützt Unternehmen vor unlauteren Geschäftspraktiken. Grundlage hierfür ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Allerdings entwickeln sich die rechtlichen Anforderungen kontinuierlich weiter – sei es bei Werbung, Online-Marketing, Preisangaben, Social Media oder dem Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Verstöße können zu kostspieligen Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen oder Gerichtsverfahren führen. Die Anwälte für Wettbewerbsrecht bei Meissner Bolte unterstützen Unternehmen dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
Die Rechtsanwälte von Meissner Bolte beraten Unternehmen, Start-ups sowie mittelständische und international tätige Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wettbewerbsrechts. Wir wissen, dass rechtssichere Marktauftritte heute weit mehr erfordern als die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Strategien, die rechtliche Sicherheit und unternehmerische Ziele miteinander verbinden. Von der präventiven Beratung über die Prüfung von Werbemaßnahmen bis zur gerichtlichen Vertretung begleiten wir Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Als erfahrene UWG-Kanzlei unterstützen wir Sie sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, insbesondere bei Abmahnungen. Gemeinsam sichern wir Ihren Wettbewerbsvorsprung.
Rechtssicheres Handeln schafft die Grundlage für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Ob präventive Beratung, Unterstützung bei einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung oder die Entwicklung rechtssicherer Marketing- und Vertriebsstrategien – sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung und entwickeln gemeinsam Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.
Unsere Experten im Wettbewerbsrecht finden Sie hier.
Das Wettbewerbsrecht schützt Unternehmen, Verbraucher sowie Mitbewerbende vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Eine zentrale Grundlage bildet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Abmahnungen können beispielsweise bei irreführender Werbung, unzulässigen Preisangaben, Verstößen gegen Informationspflichten oder unlauteren Werbemaßnahmen ausgesprochen werden.
Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung! Lassen Sie die Abmahnung zunächst rechtlich von einer UWG-Kanzlei prüfen, um Risiken und Handlungsmöglichkeiten zu bewerten.
Ja. Wir prüfen als UWG-Kanzlei die Berechtigung einer Abmahnung, entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht.