Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Unterstützung bei Fristversäumnissen im gewerblichen Rechtsschutz

Schutzrechte nach Fristversäumnis sichern

Fristen spielen im Patent-, Marken- und Designrecht eine entscheidende Rolle. Werden Jahresgebühren nicht rechtzeitig entrichtet oder notwendige Verfahrenshandlungen versäumt, kann das erhebliche Auswirkungen auf den Bestand eines Schutzrechts haben. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Voraussetzung ist unter anderem, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und das Zustandekommen eines Fristversäumnisses im Patent oder einem anderen Schutzrechtsverfahren nachvollziehbar dargelegt werden kann. Entscheidend ist ein schnelles und sorgfältig abgestimmtes Vorgehen.

Schnelles Handeln erhöht die Erfolgsaussichten

Nach einem Fristversäumnis im Patent gelten regelmäßig kurze gesetzliche Fristen für die Beantragung einer Wiedereinsetzung. Möglich ist diese innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung und maximal ein Jahr nach Unterbrechung. Deshalb empfiehlt es sich, mögliche Ursachen frühzeitig zu dokumentieren und unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen. Je früher die Situation geprüft wird, desto besser können die Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nehmen Sie deshalb direkt Kontakt zu uns auf.

Wiedereinsetzungsverfahren mit Meissner Bolte

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte von Meissner Bolte unterstützen Unternehmen, Erfinder sowie Schutzrechtsinhaber bei der Prüfung und Durchführung von Wiedereinsetzungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Europäischen Patentamt (EPA). Wir wissen, dass ein Fristversäumnis bei Patenten trotz sorgfältig organisierter Abläufe eintreten kann. In einer solchen Situation ist schnelles, rechtssicheres Handeln erforderlich. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Ursachen, prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln eine Verfahrensstrategie. Je nach Sachverhalt kommen neben einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch weitere verfahrensrechtliche Instrumente in Betracht, beispielsweise ein Antrag auf Weiterbehandlung.

Unser Experte für Ihre Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf komplexen Wiedereinsetzungsverfahren. Unser Experte Manfred Lunz verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und hat bereits über 200 Wiedereinsetzungsverfahren vor dem DPMA und dem EPA erfolgreich begleitet. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Zweitgutachten sowie bei der Bewertung erfolgversprechender Verfahrensoptionen in anspruchsvollen Einzelfällen.

Gemeinsam sichern wir Ihre Schutzrechte

Sie möchten prüfen lassen, ob nach einem Fristversäumnis im Patent oder einem anderen Schutzrechtsverfahren eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln die passende Strategie, um Ihre Schutzrechte bestmöglich zu erhalten.